Chiropraktoren sind gemäss Gesetz selbstständige Medizinalpersonen. Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt deshalb die Kosten. Behandlungen, die nach einem Unfall notwendig sind, werden von der Unfallversicherung vergütet. Dies gilt ebenfalls für die IV und die Militärversicherung.
Mit dem Versicherungsmodell Hausarzt- oder HMO-Modell ist eine Überweisung durch den Hausarzt oder die Versicherung nötig.